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Wohnungsräumung beim Todesfall: Was jetzt zu tun ist
Räumung & Entsorgung

Wohnungsräumung beim Todesfall: Was jetzt zu tun ist

Nach einem Todesfall muss die Wohnung der verstorbenen Person geräumt werden – eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Dieser Ratgeber zeigt, was zu tun ist.

schedule7 Minuten Lesezeitcalendar_today25. April 2026

Die Räumung einer Wohnung nach einem Todesfall ist eine der schwierigsten Aufgaben, die Angehörige übernehmen müssen. Zu Trauer und Schmerz kommen rechtliche Fristen, bürokratische Aufgaben und die emotionale Herausforderung, den Besitz einer geliebten Person zu ordnen. Dieser Ratgeber gibt Orientierung in einer schwierigen Zeit.

Erste Schritte nach dem Todesfall

Unmittelbar nach dem Todesfall ist es wichtig, ruhig zu bleiben und die dringenden administrativen Aufgaben zu priorisieren. Sichern Sie zunächst die Wohnung: Schlüssel sollen nur bei verlässlichen Erben oder Verwandten verbleiben, um unbefugten Zutritt zu verhindern. Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung so bald wie möglich über den Todesfall, damit die Mietverhältnisse geregelt werden können. Kümmern Sie sich um die Todesanzeige beim Zivilstandsamt und beantragen Sie wenn nötig Sterbeurkunden – mehrere Exemplare sind oft nötig für Banken, Versicherungen und Behörden. Holen Sie sich Unterstützung: Angehörige, Nachbarn oder professionelle Stellen können in den ersten Tagen wichtige Aufgaben abnehmen.

Fristen und Mietrecht: Was gilt nach einem Todesfall?

Gemäss Schweizer Mietrecht (Art. 267a OR) geht das Mietverhältnis beim Tod des Mieters zunächst auf die Erben über. Diese sind jedoch berechtigt, das Mietverhältnis ausserordentlich auf den nächstmöglichen gesetzlichen Termin zu kündigen. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt bei Wohnräumen drei Monate, sofern der Mietvertrag keine kürzere Frist vorsieht. Während dieser Frist läuft die Mietzahlung weiter und muss von den Erben getragen werden. Es empfiehlt sich, möglichst schnell einen Nachmieter zu stellen, um die Mietkosten zu minimieren.

Wertgegenstände sichern: Was muss beachtet werden?

Bevor mit der eigentlichen Räumung begonnen wird, sollten alle Wertgegenstände gesichtet und dokumentiert werden: Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände, Dokumente, Sparbücher und Wertpapiere. Diese Gegenstände gehören zur Erbmasse und dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verteilt werden, bis die Erbengemeinschaft oder das Testament dies regelt. Bei unklaren Erbverhältnissen kann ein Erbschaftsverwalter oder Notar hinzugezogen werden. Alle Funde sollten schriftlich und fotografisch dokumentiert werden. Wichtige Dokumente wie Testament, Versicherungspolicen, Mietverträge und Kontoauszüge müssen gesichert werden.

Professionelle Räumung: Wann ist sie sinnvoll?

Wenn die Erben nicht in der Lage sind, die Räumung selbst durchzuführen – sei es aus Trauer, Zeitmangel oder wegen des Umfangs der Wohnung – ist eine professionelle Räumungsfirma eine grosse Hilfe. Spezialisierte Unternehmen übernehmen das Sortieren, den Abtransport, die Entsorgung und allenfalls die Endreinigung der Wohnung. Viele Firmen bieten auch an, wertvolle oder verkaufbare Gegenstände zu identifizieren und gesondert zu behandeln. Holen Sie Offerten von mehreren Anbietern ein und klären Sie den genauen Leistungsumfang im Voraus. Eine professionelle Räumung gibt den Angehörigen die Möglichkeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Kosten der Wohnungsräumung: Wer zahlt?

Die Kosten der Wohnungsräumung werden grundsätzlich aus dem Nachlass (der Erbmasse) bezahlt. Gibt es keine Erbmasse oder ist diese überschuldet, können die Erben die Erbschaft ausschlagen, womit die Kosten vom Kanton übernommen werden müssen. Die Kosten für eine professionelle Räumung variieren je nach Umfang und Wohnungsgrösse: Eine durchschnittliche 3-Zimmer-Wohnung kann CHF 1'500–4'000 kosten. Endreinigung, Entsorgungsgebühren und eventuelle Reparaturkosten in der Wohnung kommen hinzu. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Kosten dokumentieren, da diese bei einer Erbteilung relevant sein können.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?

Das hängt vom Mietvertrag und der ausgesprochenen Kündigung ab. Erben haben das Recht, ausserordentlich zu kündigen; die gesetzliche Mindestfrist von drei Monaten gilt auch hier. Bis zur Schlüsselabgabe läuft die Miete weiter.

Müssen Erben die Miete der Wohnung des Verstorbenen weiter zahlen?

Ja, solange das Mietverhältnis besteht, müssen die Erben die Miete entrichten. Es empfiehlt sich, schnellstmöglich zu kündigen oder einen Nachmieter zu finden, um die laufenden Kosten zu minimieren.

Was passiert, wenn niemand die Erbschaft antritt?

Wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen, fällt der Nachlass an den Kanton, der dann für die Abwicklung zuständig ist – einschliesslich der Wohnungsräumung. Informieren Sie sich beim Erbschaftsamt Ihres Kantons.

Können Erbstreitigkeiten die Wohnungsräumung verzögern?

Ja, laufende Erbstreitigkeiten können die Räumung erheblich verzögern, da Gegenstände Teil der strittigen Erbmasse sein können. In solchen Fällen kann ein Erbschaftsverwalter oder Notar die neutrale Koordination übernehmen.

Dürfen Angehörige Gegenstände aus der Wohnung nehmen, bevor die Erbschaft geregelt ist?

Nein, Gegenstände aus dem Nachlass dürfen erst nach erfolgter Erbteilung oder mit Zustimmung aller Miterben entnommen werden. Eigenmächtiges Handeln kann rechtliche Konsequenzen haben.

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