Auf dem Schweizer Wohnungsmarkt übersteigt die Nachfrage das Angebot in vielen Regionen bei Weitem. Vermieter und Verwaltungen können aus zahlreichen Interessenten wählen und setzen dabei auf vollständige, professionelle und glaubwürdige Bewerbungen. Mit den richtigen Unterlagen und einem überzeugenden Auftreten heben Sie sich von der Konkurrenz ab.
Welche Unterlagen werden bei einer Wohnungsbewerbung verlangt?
Eine vollständige Bewerbungsmappe in der Schweiz enthält in der Regel folgende Dokumente: einen ausgefüllten und unterzeichneten Mietbewerbungsbogen, eine aktuelle Auskunft des Betreibungsamts (nicht älter als drei Monate), aktuelle Lohnabrechnungen der letzten drei Monate sowie einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis. Selbstständige legen stattdessen Steuererklärungen oder aktuelle Jahresabschlüsse vor. Dazu kommen eine Kopie des Ausweises oder Passes und allenfalls die Kopie des aktuellen Mietvertrags als Referenz. Reichen Sie ausschliesslich vollständige Dossiers ein – unvollständige Bewerbungen werden häufig sofort aussortiert.
Die Bewerbungsmappe: Professionell und übersichtlich
Erstellen Sie eine übersichtliche, gut strukturierte Bewerbungsmappe – entweder als gebundenes Dokument oder als sauber formatiertes PDF. Ein kurzes, persönliches Anschreiben, in dem Sie sich als zuverlässige und rücksichtsvolle Mieterin oder rücksichtsvoller Mieter vorstellen, kann Ihnen einen entscheidenden Vorteil verschaffen. Beschreiben Sie kurz Ihre Lebenssituation, Ihren Beruf und warum Sie sich speziell für diese Wohnung interessieren. Heben Sie Vorzüge hervor, die Vermieter schätzen: Nichtraucher, keine Haustiere, langjährige Mietgeschichte ohne Probleme. Formale Fehler, schlechte Lesbarkeit oder fehlende Dokumente wirken sich sofort negativ aus.
Die Wohnungsbesichtigung: Erster Eindruck zählt
Erscheinen Sie pünktlich und gepflegt zur Besichtigung – der erste Eindruck beeinflusst die Entscheidung des Vermieters massgeblich. Seien Sie freundlich und offen, zeigen Sie Interesse an der Wohnung und der Liegenschaft, aber drängen Sie nicht. Stellen Sie gezielte Fragen zu Nebenkosten, Hausordnung, Parkplatzsituation, Internet-Anschlüssen und geplanten Renovationen. Notieren Sie sich Details, die Sie ansprechen möchten, und bereiten Sie Antworten auf typische Fragen vor (Haushaltsgrösse, Beruf, Mietdauer). Hinterlassen Sie nach der Besichtigung einen positiven Eindruck, indem Sie sich kurz und herzlich bedanken.
Nach der Zusage: Was jetzt zu tun ist
Sobald Ihnen eine Wohnung zugesagt wurde, bestätigen Sie diese schriftlich und halten Sie alle mündlich getroffenen Vereinbarungen schriftlich fest. Lesen Sie den Mietvertrag sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben – prüfen Sie insbesondere Mietdauer, Kündigungsfristen, Nebenkosten und etwaige Sondervereinbarungen. Falls Ihnen etwas unklar ist, zögern Sie nicht, beim Mieterverband eine Beratung einzuholen. Überweisen Sie die Mietkaution auf das vertraglich vereinbarte Sperrkonto und heben Sie alle Belege auf. Vereinbaren Sie einen offiziellen Einzugstermin mit einer gemeinsamen Besichtigung und einem Übergabeprotokoll.
Häufige Fehler bei der Wohnungsbewerbung
Der grösste Fehler ist eine unvollständige Bewerbung: Fehlt auch nur ein Dokument, wird die Bewerbung oft direkt abgelehnt. Ebenfalls negativ wirken negative Einträge im Betreibungsregister, die nicht aktiv kommentiert oder erklärt werden. Viele Bewerber machen den Fehler, zu viele Wohnungen gleichzeitig zu bewerben und dadurch keine Bewerbung sorgfältig zu gestalten. Unaufgefordertes Nachhaken wenige Stunden nach der Besichtigung wirkt aufdringlich; ein kurzes Dankeschön per E-Mail ist dagegen ein eleganter Abschluss. Unterschätzen Sie nicht die Kraft von Referenzen: Empfehlungsschreiben früherer Vermieter können ein entscheidender Pluspunkt sein.
Häufige Fragen
Was ist eine Betreibungsauskunft und wo bekomme ich sie?
Die Betreibungsauskunft ist ein amtliches Dokument des Betreibungsamts, das zeigt, ob gegen Sie Schuldbetreibungen oder Verlustscheine eingetragen sind. Sie erhalten sie beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts; in vielen Kantonen auch online über SchKG-Plattformen.
Kann ich mich trotz negativem Betreibungsregister um eine Wohnung bewerben?
Ja, aber ein negativer Betreibungsregisterauszug erschwert die Suche erheblich. Es hilft, den Eintrag im Anschreiben zu kommentieren, zum Beispiel eine erledigte Schuld hervorzuheben, oder eine Bürgschaft oder höhere Kaution anzubieten.
Wie lange dauert es, bis man nach der Besichtigung eine Rückmeldung bekommt?
Das variiert stark: Bei privaten Vermietern kann es wenige Tage dauern, bei grossen Verwaltungen bis zu zwei Wochen. Hören Sie nichts, ist eine höfliche Nachfrage nach etwa zehn Tagen angebracht.
Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Gemäss Art. 257e OR darf die Mietkaution bei Wohnräumen maximal drei Nettomietmonatszinsen betragen. Höhere Forderungen sind unzulässig, auch wenn der Vermieter dies im Mietvertrag festhalten möchte.
Hilft ein Empfehlungsschreiben des bisherigen Vermieters?
Ja, ein positives Empfehlungsschreiben eines früheren Vermieters kann die Chancen spürbar verbessern, da es die Zuverlässigkeit als Mieterin oder Mieter belegt. Fragen Sie Ihren aktuellen Vermieter rechtzeitig danach.
