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Auto ummelden beim Umzug in der Schweiz
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Auto ummelden beim Umzug in der Schweiz

Ein Kantonswechsel zieht die Pflicht mit sich, das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt umzumelden. Erfahren Sie, was dabei zu beachten ist und welche Kosten auf Sie zukommen.

schedule5 Minuten Lesezeitcalendar_today18. Februar 2026

Wer in der Schweiz den Kanton wechselt, muss sein Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt (StVA) des neuen Kantons anmelden. Das Ummelden ist an bestimmte Fristen gebunden und verursacht Kosten für neue Kontrollschilder, Gebühren und allenfalls eine neue Motorfahrzeughaftpflicht. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Ummeldefrist und gesetzliche Pflicht

Beim Umzug in einen anderen Kanton sind Fahrzeughalter in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, ihr Fahrzeug innerhalb von drei Monaten beim neuen Strassenverkehrsamt anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Datum des offiziellen Einzugs gemäss Einwohnerkontrolle. Wer die Frist verpasst, riskiert Bussen und kann im Schadensfall Probleme mit der Versicherungsdeckung bekommen. Innerhalb desselben Kantons – also bei einem Wohnortswechsel ohne Kantonswechsel – ist kein Ummelden nötig, lediglich die Adressänderung beim StVA muss gemeldet werden. Überprüfen Sie beim zuständigen Amt, ob eine telefonische Voranmeldung notwendig ist.

Besuch beim Strassenverkehrsamt: Was mitbringen?

Für die Ummeldung benötigen Sie den Fahrzeugausweis (Zulassungsschein), die aktuellen Kontrollschilder, einen Identitätsnachweis sowie eine aktuelle Wohnsitzbestätigung oder Kopie der Anmeldebestätigung der Gemeinde. Ausserdem brauchen Sie eine gültige Motorfahrzeughaftpflichtversicherung beim neuen Kanton – viele Versicherungen kümmern sich automatisch um die Anpassung, prüfen Sie dies jedoch vorab. Ist das Fahrzeug noch nicht auf Ihren Namen eingelöst, bringen Sie zusätzlich den alten Fahrzeugausweis des Vorbesitzers mit. Der Prozess beim Schalter dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten, online-basierte Kantone bieten teilweise digitale Prozesse an.

Kosten beim Ummelden eines Fahrzeugs

Die Kosten für das Ummelden variieren je nach Kanton, umfassen aber in der Regel Gebühren für neue Kontrollschilder, die Ausstellung des neuen Fahrzeugausweises und administrative Bearbeitungsgebühren. Insgesamt müssen Sie mit Kosten zwischen CHF 60 und CHF 200 rechnen, zuzüglich der Kosten für neue Schilder, die je nach Kanton unterschiedlich sind. Dazu können sich die Motorfahrzeugsteuer und -versicherungsprämien verändern, da diese kantonal geregelt sind. Informieren Sie sich im Voraus über die Tarife des Zielkantons, damit keine unangenehmen Überraschungen entstehen. In einigen Kantonen können Sie sich für eine bestimmte Nummer vorregistrieren oder eine Wunschnummer bestellen.

Kennzeichenwechsel: Was passiert mit den alten Schildern?

Beim Kantonswechsel müssen die alten Kontrollschilder abgegeben werden, da diese kantonal gebunden sind. In einigen Kantonen können Sie Ihr bisheriges Wunschkennzeichen reservieren und auf den neuen Kanton übertragen, falls dieser dasselbe Nummerierungssystem verwendet – dies ist jedoch die Ausnahme. Die abgegebenen Schilder werden von der alten Zulassungsbehörde eingezogen und nach einer gewissen Zeit freigegeben oder eingeschmolzen. Fahren Sie nicht mit abgelaufenen oder ungültigen Schildern; das kann zu Bussen oder sogar zur Fahrzeugbeschlagnahme führen. Neue Schilder werden in der Regel sofort vor Ort ausgehändigt.

Umzug ins Ausland: Was gilt für Ihr Schweizer Fahrzeug?

Bei einem Wegzug ins Ausland haben Sie verschiedene Optionen: Sie können das Fahrzeug in der Schweiz abmelden (Ausfuhrkontrollschild), ins Ausland verkaufen oder in die neue Heimat ausführen. Für die Ausfuhr müssen je nach Zielland Zoll- und Importbestimmungen eingehalten werden, und eine internationale Motorfahrzeughaftpflicht ist zwingend. Die Abmeldung in der Schweiz müssen Sie beim bisherigen StVA vornehmen und dabei alle Schilder abgeben. Wer plant, das Fahrzeug vorübergehend in der Schweiz zu lassen, muss es entsprechend versichern und eingelöst lassen. Bei Rückkehr in die Schweiz wird eine Neuanmeldung erforderlich.

Häufige Fragen

Muss ich das Auto beim Umzug innerhalb desselben Kantons ummelden?

Nein, bei einem Umzug innerhalb desselben Kantons genügt es, die Adressänderung beim Strassenverkehrsamt zu melden. Ein Ummelden mit neuen Schildern ist nur bei einem Kantonswechsel erforderlich.

Wie lange darf ich nach dem Umzug noch mit den alten Schildern fahren?

Sie haben nach dem offiziellen Einzug (gemäss Einwohnerkontrollanmeldung) drei Monate Zeit, das Fahrzeug beim neuen StVA anzumelden. Fahren nach Ablauf dieser Frist mit den alten Schildern kann Bussen nach sich ziehen.

Ändert sich die Motorfahrzeugsteuer beim Kantonswechsel?

Ja, die Motorfahrzeugsteuer ist kantonal geregelt und kann je nach neuem Kanton deutlich höher oder tiefer sein. Informieren Sie sich vorab beim neuen StVA über die Tarife für Ihr Fahrzeugmodell.

Was brauche ich für die Ummeldung am Schalter?

Sie benötigen den gültigen Fahrzeugausweis, die aktuellen Kontrollschilder, einen Identitätsnachweis, eine Wohnsitzbestätigung und einen Nachweis über die neue Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Prüfen Sie vorab online, ob Ihr Kanton weitere Dokumente verlangt.

Kann ich mein Fahrzeug auch online ummelden?

Einige Kantone bieten digitale Prozesse oder Online-Terminbuchungen an, das vollständige Online-Ummelden ist jedoch noch nicht in allen Kantonen möglich. Informieren Sie sich auf der Website des Strassenverkehrsamts Ihres neuen Kantons.

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